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   VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20   

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VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20 (https://dejure.org/2020,27900)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2020 - 1 L 250.20 (https://dejure.org/2020,27900)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2020 - 1 L 250.20 (https://dejure.org/2020,27900)
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  • VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10

    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg;

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20
    Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08, juris Rn. 11), sind an das öffentlich-rechtliche Hausverbot wegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) strengere Anforderungen zu stellen (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Hierzu muss eine mehr als nur leichte und/oder vorübergehende Beeinträchtigung der öffentlichen Tätigkeit vorliegen (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20
    Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08, juris Rn. 11), sind an das öffentlich-rechtliche Hausverbot wegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) strengere Anforderungen zu stellen (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.2.2009 - 1 BvR 165/09, NVwZ 2009, 581, Rn. 15 ff).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20
    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Konkretisierung folgt dieses Recht als notwendiger "Annex" zur Sachkompetenz aus der Verantwortung der öffentlichen Einrichtung für die Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte (OVG Münster, Beschluss vom 11.2.2014 - 15 B 69/14, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2010 - OVG 10 B 2.10, juris Rn. 56 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20
    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Konkretisierung folgt dieses Recht als notwendiger "Annex" zur Sachkompetenz aus der Verantwortung der öffentlichen Einrichtung für die Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte (OVG Münster, Beschluss vom 11.2.2014 - 15 B 69/14, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2010 - OVG 10 B 2.10, juris Rn. 56 m.w.N.).
  • VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17

    Hausverbot; Schwimmbad

    Auszug aus VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20
    Deshalb ist in einem Bescheid anzuführen, warum in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen ist und das Hausverbot daher erforderlich, um erneute Vorfälle zu verhindern (VG Hannover, Urteil vom 18.5.2018 - 1 A 7030/17, BeckRS 2018, 11067, Rn. 17).
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